Was sagt die Qualifikation zum “Heilpraktiker für Psychotherapie” aus?

Heilpraktiker für Psychotherapie

Um den Titel “Heilpraktiker für Psychotherapie” tragen zu dürfen, muss man beim Gesundheitsamt eine theoretische und eine mündliche Prüfung bestehen. Die theoretischen Grundlagen dafür sind inhaltlich mit der Prüfung zum “Psychologischen Psychotherapeuten” vergleichbar.

Der Inhalt der theoretischen Grundausbildung beinhaltet folgende Elemente:

  • Psychiatrie, Psychopathologie, Klassifikation psychiatrischer Krankheiten
  • Übersicht der wichtigsten psychotherapeutischen Verfahren
  • Anamneseverfahren und therapeutischer Erstkontakt
  • Psychosomatik, körperlich begründbare psychische Störungen
  • Neurosen, Persönlichkeitsstörungen
  • Affektive Psychosen
  • Exogene Psychosen
  • Schizophrenie
  • Sucht und Abhängigkeit
  • Suizid
  • Psychopharmaka
  • Psychiatrische Notfälle
  • Forensische Psychiatrie

Durch einen Erlass des Bundesverwaltungsgerichtes von 1993 wurde die “Ausübung der Heilkunde begrenzt auf das Gebiet der Psychotherapie” (kurz HP-Psych genannt) geregelt. Die Psychotherapie ist folgenden Berufsgruppen erlaubt:

  • Medizinern mit Facharztqualifikation in psychotherapeutischer Medizin
  • Dipl. Psychologen mit einer Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren
  • Heilpraktikern (HP-med.) mit Weiterbildung in psychotherapeutischen Verfahren
  • den Heilpraktikern Psychotherapie mit Ausbildung in psychotherapeutischen Verfahren (HP-psych.)